Allgemeine Geschäftsbedingungen
Urgestein Ferien bezeichnet das Online-Angebot www.urgestein.tirol vertreten durch Martin Greuter, Unterdorf 45, 6135 Stans. Der Besitzer kann seine AGB jederzeit ändern und es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich auf den neuesten Stand zu bringen.
Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnungen Dolomit und Gneis, sowie der Ferienhäuser Schiefer, Sandstein und Granit.
§1 Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die jeweilige Wohneinheit vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.
§2 Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Wohneinheit in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Wohneinheit trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen.
§3 Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten.
§4 Stornierung der Mietvereinbarung: Bis 61 Tage vor der Anreise ist eine Stornierung kostenlos möglich. Die Kosten bei Stornierung ab 60 bis 31 Tage vor der Anreise betragen 30% des Nächtigungspreises. Bei Stornierung ab 30 Tagen vor Anreise beträgt die Stornogebühr 100% des Nächtigungspreises. Eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Nächtigunspreises ist ab dem 60. Tag vor Anreise fällig.
§5 Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Wohneinheit ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Wohneinheit bis 18.00 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder vorzubereiten.
§6 Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf. Der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Sollte eine Verunreinigung in unverhältnismäßigem Maß festzustellen sein, erlaubt sich der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale von bis zu € 200,00 zu verrechnen. Es wird vorab eine Kaution in Höhe von € 200,00 verpflichtend gefordert, um die Sicherung der Qualität der Ferienwohnung zu gewährleisten.
§7 Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des österreichischen Datenschutzgesetzes erhoben.
§8 Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 30% des Buchungspreises als Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.
§9 Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Zu den Kosten für die Nächtigung kommt die Kurtaxe in Höhe von € 1,00 pro Erwachsenem (ab dem 17. Lebensjahr) und Nacht hinzu. Die Endreinigung ist im Peis für die Nächtigung inbegriffen. Es gilt allerdings die Bestimmung unter §6 zu beachten. Sollten Sie ein Babybett benötigen, wird dafür ein Pauschalbetrag von € 9,00 erhoben.
Ihr geliebter Vierbeiner ist bei uns herzlich willkommen! Wir berechnen €9,00 pro Nacht für Hunde.. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Pro Wohneinheit sind nicht mehr als zwei Haustiere erlaubt. Wenn dem Mitbringen von Haustieren zugestimmt wird, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere dem vorgeschriebenen Versicherungsschutz mit Haftpflicht unterliegen, unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen, in einem Körbchen oder am Boden schlafen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.
§10 Neben den Wohneinheiten sind auch die Außenanlagen sowie der Pool, Sauna und Ruheraum, der Spielplatz und der Whirlpool nach der Benützung sauber zu hinterlassen. Das Betreten der Ruhezonen des Naturpools ist verboten, da sich sensible Mikroorganismen, die zur Reinigung des Wassers dienen, darin befinden. Das Schwimmen, sowie das Benutzen der Außenanlagen ist von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr gestattet. Der Außenwhirlpool kann von 14:00 bis 22:00 genutzt werden. Eltern haften grundsätzlich für ihre Kinder, insbesondere im Bereich des Pools, der eine durchgehende Tiefe von 1,80 Metern hat. Sauna und Ruheraum dürfen nicht in Straßenschuhen betreten werden und der Zutritt ist ab 16 Jahren gestattet.
§11 Jede Wohneinheit verfügt über einen Parkplatz, der dem Gast am Anreisetag zugewiesen wird. Gäste, die darüber hinaus einen weiteren Parkplatz benötigen, werden angewiesen einen der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Stans zu nutzen. Die nötigen Informationen stehen in der Rezeption zur Verfügung. Bei Nichtbeachtung der Parkplatzordnung wird eine Gebühr von € 40,00 pro Tag eingehoben.
§12 Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Bezirksgericht Schwaz. Zahlungspflicht besteht spätestens am Abreisetag, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.
§13 Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.